Öffnungszeiten:

Mo - Fr 6:00 - 24:00 Uhr, Sa + So und Feiertage 08:00 - 23:00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der da.s gym GmbH

1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Vertragspartner des Mitglieds ist die da.s gym GmbH, Narzissenweg 23, 53881 Euskirchen, Tel.: 02251/7798712 , Fax: 02251/7798714, E-Mail: info@dasgym.com, Amtsgericht Bonn HRB 24328, Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE32316877

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der da.s GYM GmbH (dasGYM).
Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der da.s gym GmbH abgeschlossenen Mitgliedvertrages zur Benutzung eines von der da.s gym GmbH betrieben Fitnessstudios nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.

Vertragsbestandteil ist die dasGYM Hausordnung.

1.2. Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt durch die Unterschrift des Mitglieds zustande. Sowohl die da.s gym GmbH als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen.

1.3. dasGYM-Card

Das Mitglied erhält nach Vertragsabschluss bzw. beim ersten Studiobesuch eine dasGYM-Card, die ihm den Zutritt zu dem Studio ermöglicht. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung des Studios.

1.4. Besonderheiten für Jugendliche

Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

2. NUTZUNG DES STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgaben der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zum dasGYM und ist berechtigt, dieses während der Öffnungszeiten zu nutzen.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3. Zutritt nur mit dasGYM-Card

Durch die dasGYM-Card erhält das Mitglied Zutritt in das Studio. Ohne Mitnahme der dasGYM-Card ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

2.4. Hausordnung

Die da.s gym GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausnutzung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.5. Weisungsberechtigung

Das anwesende dasGYM Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit der dasGYM-Card

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der dasGYM-Card zu sorgen. Einen Verlust der dasGYM-Card hat das Mitglied unverzüglich persönlich im dasGYM oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der dasGYM-Card gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z.B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühren bei Ausstellung der dasGYM-Card

Für die Ausstellung der dasGYM-Card bei Vertragsabschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung der dasGYM-Card bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr für eine Ersatz dasGYM-Card fällig.

3.3. Gebühr bei regelmäßigen wiederkehrenden Zahlungen

Soweit auf dem Vertragsdeckblatt angegeben, gilt zwischen den Parteien als vereinbart, dass das Mitglied eine regelmäßige wiederkehrende Servicepauschale zu den auf dem Vertragsdeckblatt angegebenen Betrag sowie in der angegebenen Höhe zu leisten hat.

3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderung der Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, des da.s gym GmbH bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zu Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, das rechtlich bedeutsame Erklärungen von der da.s gym GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name. Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der da.s gym GmbH unverzüglich mitzuteilen.

3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der dasGYM-Card / Identifikationskontrolle

Die Mitgliedschaft beim dasGYM ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die dasGYM-Card ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen.
Um sicherzustellen, das die dasGYM-Card nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied der da.s gym GmbH ein Foto von sich zur Verfügung, welches vom dasGYM gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich die da.s gym GmbH vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtausweiskontrolle zu überprüfen.

3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, im dasGYM zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder andere Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke ins dasGYM mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im dasGYM anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge

Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag, die Pauschalen für die Erstausstellung der dasGYM-Card sowie für Verwaltungs- und Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss des Mitgliedsvertrages. Sofern mit dem Mitglied eine Einmalzahlung des Mitgliedsbeitrages vereinbart wird, ist diese im Voraus zu erbringen und wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Ist keine Einmalzahlung vereinbart, ist der Mitgliedsbeitrag in zwölf gleichen monatlichen Raten (Teilleistungszeitraum) jeweils im Voraus am Monatsersten fällig. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat wird am Tag des Zusammenkommens des Vertrages fällig.
Die Gebühr für die dasGYM-Card sowie die Verwaltungspauschale sind mit der ersten Beitragszahlung an die da.s gym GmbH zu erbringen. Die jährliche Servicepauschale wird zugleich mit dem sechsten Monatsbeitrag zur Zahlung fällig.

4.2. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die dasGYM-Card) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der da.s gym GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.3. Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die da.s gym GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die da.s GYM GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die da.s gym GmbH berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1 Mitgliedsvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten zuzüglich des ersten anteiligen Kalendermonats nach Vertragsabschluss. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um 12 Monate (Verträge die ab dem 01.03.2022 geschlossen werden verlängern sich nach der vereinbarten Vertragslaufzeit um jeweils einen Monat), wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der da.s gym GmbH vor dem jeweiligen Vertragsende unter Einhaltung der Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten (für Verträge ab dem 01.03.2022 beträgt die Kündigungsfrist mindestens ein Monat) vor dem Beendigungszeitraum gekündigt wird. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag zu dem am Verlängerungszeitpunkt gültigen monatlichen Mitgliedsbeitrag.

5.2. Stilllegung des Vertrages

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung oder bei ausdrücklicher Vereinbarung bei Vertragsabschluss kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die da.s gym GmbH zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Im Fall einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Eingang eines ärztlichen Attestes, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt.

5.4. Form

Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe des Namens zu erklären bzw. anzuzeigen. Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der da.s gym GmbH. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an die da.s gym GmbH, Narzissenweg 23, 53881 Euskirchen zu versenden oder persönlich im dasGYM abzugeben.

6. HAFTUNG DER da.s gym GmbH

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die da.s gym GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der da.s gym GmbH auf Vorsatz und grobe ahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der da.s gym GmbH.
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der da.s gym GmbH zurückzuführen.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die da.s gym GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

7.2. Änderungen dieser AGB

Die da.s gym GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die da.s gym GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen und so dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen. Die da.s gym GmbH weist besonders darauf hin, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die da.s gym GmbH aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die da.s gym GmbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7.5. Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch.